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Neue Vorgehensweise bei den Meldungen Ihrer Abgänge

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Gemäß der Gesetzesänderung, muss von nun an der Ankäufer (Händler oder Züchter) bei Ihren Abgangsmeldungen angegeben werden und nicht mehr der Transporteur.  Bei einem Abgang in einen Schlachthof können Sie den Schlachthof direkt als Übernehmer angeben.

Daher ist es nicht mehr möglich, einen selbstständigen Transporteur anzuwählen, selbst wenn dieser das Tier geladen hat.  Zur Vermeidung von Fehlern bitten wir Sie, die Transporteure, die Sie unter Ihren Favoriten gespeichert haben, nicht mehr zu benutzen.

Für zusätzliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Helpdesk.

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