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Nationaler Aktionsplan «One Health» zur Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz:

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Ab dem 10. August 2023 sind Tierärzte auch für die Erfassung der Daten zum Einsatz antibakterieller Arzneimittel bei allen Rindern und allen Hühner- und Putenarten verantwortlich. Außerdem muss die Erkrankung, für die das Arzneimittel verwendet wird, beschrieben werden. Darüber hinaus werden die Bedingungen für den Einsatz kritischer Antibiotika auf alle Tiere ausgeweitet, also auch auf Schafe/Ziegen/Hirsche/Kameliden, Pferde und Heimtiere.

 

Ein Tierarzt darf also nur dann kritische Antibiotika verschreiben, bereitstellen oder verabreichen, wenn durch einen Antibiotikaempfindlichkeitstest (Antibiogramm) nachgewiesen wurde, dass die zu behandelnde Infektion durch einen Bakterienstamm verursacht wird, der nur gegen das getestete kritische Antibiotikum empfindlich ist.

 

Für weitere Informationen: Königlicher Erlass vom 21. Juli 2023 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 21. Juli 2016 über die Bedingungen für die Verwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte und durch die Verantwortlichen der Tiere (Moniteur Belge - Belgisch Staatsblad (fgov.be)https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body.pl?language=fr&caller=summary&pub_date=23-07-31&numac=2023043916)

 

Bitte vergewissern Sie sich bei Ihren Tierärzten, dass sie diese Daten über Bigame übermitteln (über ihre kompatible Tierarztsoftware, über die Online-Registrierung in Cerise oder über die mobile MediSmart-Anwendung).

 

Wenn Sie ebenfalls mit einem anderen Tierarzt zusammenarbeiten, zusätzlich zu Ihrem Tierarzt der epidemiologischen Überwachung oder dessen Stellvertreter, können Sie ihm die Freigabe Ihrer Bestandsdaten aktivieren, um ihm die Registrierung der Behandlungen dieses Bestands zu erleichtern, gehen Sie dazu auf die Seite:

https://cerise.arsia.be/gestion_partage_view

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